InterRisk: Neue Maßstäbe im Risiko- und BU-Schutz
05.02.2026
Wiesbaden, 05. Februar 2026. Die InterRisk Vienna Insurance Group, integraler Anbieter hochwertiger Produktlösungen in Komposit und Leben, hat ihr Angebot in der Biometrie grundlegend überarbeitet. Die bereits bisher auf 5-Sterne-Niveau gerateten Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bekommen mit den Neuerungen eine noch höhere Qualität – zum Vorteil von Kunden und Vermittlern. Mit ihren optimierten Tarifen setzt die InterRisk neue Maßstäbe im Markt.
DIE OPTIMIERUNGEN AUF EINEN BLICK
Risikoleben
- Motorradfahrerzuschlag entfällt
- Bürotätigkeit und Führungsverantwortung keine Kriterien mehr
- Vereinfachung: nur noch 5 Berufsgruppen
- Erst ab VS > 500.000 €: ärztliche Untersuchung und finanzielle Zusatzerklärung notwendig
- Verlängerungsoption jetzt auch im Tarif XL
- Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien: Fristverlängerung von 3 auf 5 Jahre
Liste erweitert: Erreichen 18. Lebensjahr, Unternehmensgründung, Finanzierung Solaranlage - Bei Berufswechsel: Günstigerprüfung. Wechsel in ersten 10 Jahren u. bis 36. Lebensjahr: ohne RP, danach bis 51. Lebensjahr: mit RP
- Immotarif neu: bis VS 600.000 €. Innerhalb von 12 Monaten nach Darlehensvertrag abzuschließen, gilt für eine Laufzeit von max. 50 Jahren
Berufsunfähigkeit
- Nachversicherungsgarantien: bis zu 50% der versicherten BU-Rente, insgesamt bis zu 36.000 € Jahresgesamtrente
- Karrieregarantie: Erhöhungsmöglichkeit nach Gehalts-/Einkommenssprung innerhalb von 12 Monaten ohne Gesundheitsprüfung bis zu 6.000 € Monatsrente
- Verlängerungsoptionen: jetzt ohne RP
- Infektionsklausel auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot
- Bei Beitragszahlung keine Stundungszinsen mehr
Wie Vorstandsvorsitzender Dr. Florian Sallmann betont, ist die Absicherung gegen Tod und Berufsunfähigkeit elementar wichtig: „Für uns steht die Sicherheit unserer Kunden im Mittelpunkt. Der plötzliche Tod des Hauptverdieners kann die Familie neben der persönlichen Tragik in existenzielle Not bringen. Und der Verlust des Einkommens bei eintretender Berufsunfähigkeit wird durch die Erwerbsminderungsrente nicht im Entferntesten ausgeglichen. Deswegen bieten wir unseren Vertriebspartnern Lösungen an, die nach dem heutigen Erkenntnisstand den umfangreichsten und 2 besten Schutz darstellen. Der Kunde ist rundherum abgesichert und profitiert zusätzlich, wenn eine Berufsunfähigkeit eintreten sollte, von unseren Hilfs- und Assistance-Leistungen.“

